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Zielgruppe
Aufgenommen werden erwachsene Personen ohne Altersbeschränkung. In der Regel haben die Eingetretenen das achtzehnte Lebensjahr bereits erreicht, doch können unter Umständen auch jüngere Personen aufgenommen werden. Zudem wird das Einverständnis zur Nachbetreuung durch einen Arzt verlangt.
Menschen mit akuten Drogen- Alkohol- und Medikamentenproblemen sowie Selbst- oder Fremdgefährdung können nicht aufgenommen.
Alle unsere Liegenschaften sind nicht Rollstuhlgängig.
Die Zuweisung erfolgt in der Regel über psychiatrische Kliniken oder soziale Dienststellen. Der Aufenthalt in der Wohngruppe findet auf freiwilliger Basis statt. Auch wenn das Einzugsgebiet hauptsächlich der Kanton Zürich ist, werden ebenfalls ausserkantonale Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen.
Menschen mit einer ambulanten oder stationären Massnahme können nach Absprache auch aufgenommen werden.
Haustiere sind bei uns nach Absprache erlaubt.
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