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Rechtliches

 

Die Trägerschaft der Mosaik Sozialtherapie AG ist privat. Als Rechtsform galt 1994 -2009 die Einfache Gesellschaft mit entsprechender Bewilligung. Ab 1.1.2010 wurde sie in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich hat der Mosaik Sozialtherapie AG 2010 die Betriebsbewilligung gemäss § 6 des Gesetzes über Invalideneinrichtungen für erwachsene Personen (IEG) erteilt. Sie untersteht gemäss § 12 IEG der erstinstanzlichen Aufsicht dem Bezirksrat Andelfingen. 

 

Wir beziehen keine Beiträge oder Subventionen vom Kanton. Sie finden uns darum im Verzeichnis der Invalideneinrichtungen des Kantons Zürich ohne kantonale Beitragsberechtigung. 

Aufgenommen werden Männer und Frauen mit psychischen und sozialen Problemen. Das Einverständnis zur Nachbetreuung durch einen Arzt wird vorausgesetzt. Nicht aufgenommen werden Menschen mit akuten Drogen-, Alkohol- und Medikamentenproblemen, Selbst- oder Fremdgefährdete und körperlicher Pflegebedürftigkeit.

Menschen mit einer ambulanten oder stationären Massnahme können nach Absprache aufgenommen werden. 

Bild einer Hand, welche entgegengestreckt wird.
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